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BFH Urteil v. - VI R 16/99 BStBl 1999 II S. 713

Gesetze: EStG § 31 Sätze 1, 2 und 3EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. aEStG § 62 Abs. 1EStG § 63 Abs. 1 Sätze 1 und 2RsprEinhG § 2 Abs. 1

Das Anwaltspraktikum eines Jurastudenten ist Berufsausbildung eines Kindes Durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs im JStG 1996 ist die Zweckrichtung des Kindergeldes geändert. Der nachrangige Förderzweck des Kindergeldes vermag an dessen einheitlicher steuerrechtlicher Beurteilung nichts zu ändern

Leitsatz

Das Anwaltspraktikum eines Jurastudenten ist Berufsausbildung i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG, da es sich um eine Maßnahme zum Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 713
LAAAA-96640

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