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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 4 K 1707/07 EFG 2009 S. 1757 Nr. 21

Gesetze: EstG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a Berufsbildungsgesetz § 45 Abs. 2

Berufspraktische Tätigkeit mit anschließender externer Abschlussprüfung bei der IHK nach § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) als kindergeldrechtliche Berufsausbildung

Leitsatz

Kann der volljährige Sohn seine reguläre Ausbildung zum Koch trotz mehrmaligen Wechsels der Ausbildungsstelle und einiger erfolgloser Bewerbungen um eine Ausbildungsstelle nicht beenden, so befindet er sich weiter in einer Berufsausbildung i. S. v. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG, wenn er sich anschließend im Rahmen berufspraktischer Tätigkeiten und vertraglicher Vereinbarungen mit einer Gaststätte in einem Zeitraum von ca. einem Jahr ernsthaft und nachhaltig auf die externe Abschlussprüfung bei der IHK nach § 45 Abs. 2 BBiG vorbereitet und letztendlich die Abschlussprüfung im staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Koch besteht.

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 1757 Nr. 21
FAAAD-27912

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