Lexikon für Verwaltungsfachangestellte
12. Aufl. 2024
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V
1 VDuG
→ Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz
2 Ver.di
→ Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
3 Verbandskörperschaft
ist eine → Körperschaft des öffentlichen Rechts, bei der die Mitglieder → juristische Personen sind, die sich zum Erreichen eines öffentlichen Zweckes zusammengeschlossen haben, z. B. kommunale Zweckverbände, Umlandverbände.
4 Verbraucher
ist nach der Legaldefinition des § 13 BGB jede → natürliche Person, die ein → Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
5 Verbraucherpreisindex
dient insbesondere zur Messung der Geldwertstabilität. Die Veränderung des Verbraucherpreisindex wird monatlich vom → Statistischen Bundesamt durch einen sogenannten Warenkorb bemessen, der rund 700 Güterarten umfasst und sämtliche von privaten Haushalten in Deutschland gekauften Waren und Dienstleistungen repräsentiert.
6 Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz
regelt zwei Verbandsklagearten: Die bisher in der → Zivilprozessordnung (ZPO) enthaltenen Vorschriften der → Musterfeststellungsklage und die neue → Abh...