Ewald Ickstadt

Lexikon für Verwaltungsfachangestellte

12. Aufl. 2024

ISBN der Online-Version: 978-3-470-01003-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-470-10942-8

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Lexikon für Verwaltungsfachangestellte (12. Auflage)

H

1 Hamburg

ist eine Freie Hansestadt und zugleich neben → Bremen und → Berlin als → Stadtstaat ein Bundesland der → Bundesrepublik Deutschland. Das Landesparlament heißt Hamburgische → Bürgerschaft und die Landesregierung heißt Senat, an dessen Spitze der Erste Bürgermeister steht.

2 Handelsgesetzbuch

ist Bestandteil des → Privatrechts und beinhaltet das Sonderrecht der Kaufleute bzw. Gewerbetreibenden. Das Handelsgesetzbuch (HGB) gilt für die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) und die stille Gesellschaft. Das HGB bildet zugleich die Basis der kaufmännischen Buchführungsregeln. Daneben müssen die Kaufleute die Grundsätze ordnungsgemäßer → Buchführung (GoB) beachten. Die Vorschriften des HGB haben Vorrang vor dem → Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), da diese spezieller sind. Für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie die Aktiengesellschaft (AG) gilt das HGB nicht, da hier gesonderte → Gesetze bestehen, und zwar das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH-Gesetz) und das Aktiengesetz (AktG).

3 Handelsregister

ist ein öffentliches Register, das nach § 8 Abs. 1 des → Handelsgesetzbuches (HGB) von den → Gerichten, das heißt den Amtsgerichten, die in dem jeweiligen Gerichtsbezirk ihren Sitz haben, elektronisch geführt wird und in dem jeder → Kaufmann un...

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