Ewald Ickstadt

Lexikon für Verwaltungsfachangestellte

12. Aufl. 2024

ISBN der Online-Version: 978-3-470-01003-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-470-10942-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Lexikon für Verwaltungsfachangestellte (12. Auflage)

L

1 Länderfinanzausgleich

→ Finanzkraftausgleich

2 Landesarbeitsgericht

→ Arbeitsgerichtsbarkeit

3 Landeshaushaltsordnung

beinhaltet für den jeweiligen Bereich des Landes die nähere Ausgestaltung des sich aus dem → Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) für den Bund und die Länder ergebenden Gesetzesauftrages zur Regelung ihres Haushaltsrechtes nach gemeinsamen Grundsätzen.

4 Landtag

ist die Bezeichnung für die → Parlamente der deutschen Bundesländer mit Ausnahme der → Stadtstaaten → Berlin, → Bremen und → Hamburg.

5 Laufbahn

umfasst nach der Definition des § 16 Abs. 1 BBG alle → Ämter, die verwandte und gleichwertige Vor- und Ausbildungen voraussetzen. Die Befähigung für die Laufbahn, in die eingestellt, gewechselt oder von einem anderen → Dienstherrn versetzt werden soll, ist festzustellen und dem → Beamten schriftlich mitzuteilen. Gleiches gilt, wenn der Beamte infolge der Umbildung einer Körperschaft übernommen wird oder kraft → Gesetzes in den Dienst der aufnehmenden → Körperschaft übertritt (§ 16 Abs. 2 BBG). Weitere gesetzliche Grundlagen des Laufbahnrechts des Bundes enthalten die §§ 17 bis 25 BBG. Nähere Regelungen zur Gestaltung der Beamtenlaufbahnen und → Vorbereitungsdienste im Bereich des Bund...

Lexikon für Verwaltungsfachangestellte

Erwerben Sie das Buch kostenpflichtig im Shop.