Lexikon für Verwaltungsfachangestellte
12. Aufl. 2024
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I
1 IFG
2 IfSG
3 Immigration
ist eine Sonderform der → Migration. Von Immigration spricht man, wenn eine Person in einen anderen → Staat einwandert mit der Absicht, die dortige Staatsbürgerschaft oder eine dauerhafte Arbeitserlaubnis zu erhalten. Die Zuwanderung von → Ausländern in die → Bundesrepublik Deutschland bestimmt sich nach dem → Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (→ Aufenthaltsgesetz - AufenthG). Das AufenthG gilt jedoch nicht für Bürger der → Europäischen Union (EU) und deren Familienangehörige sowie Diplomaten (§ 1 Abs. 2 AufenthG).
4 Immunität
ist die Bezeichnung für den Schutz, den → Abgeordnete des → Bundestages und der → Parlamente der Bundesländer vor Strafverfolgung gewährt wird. Die Immunität, die nur durch Zustimmung des Parlaments aufgehoben werden kann, soll dazu beitragen, dass die Funktionsfähigkeit und das Ansehen des Parlaments nicht beeinträchtgt werden. Nach Art. 46 Abs. 2 GG ist eine Zustimmung nur dann nicht erforderlich, wenn ein Abgeordneter bei Begehung der Tat oder im Laufe des folgenden Tages festgenommen wird.
5 Imperatives Mandat
ist der Gegenbegriff zum → freien Mandat. Beim imperativen Mandat h...