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ESRS S4 AR 9.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht S4-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern

AR 9.

Die Beschreibung muss die wichtigsten Informationen enthalten, die für eine wahrheitsgetreue Darstellung der Konzepte in Bezug auf Verbraucher und/oder Endnutzer erforderlich sind; zu diesem Zweck hat das Unternehmen zu prüfen, ob es Erläuterungen zu wesentlichen Änderungen abgeben sollte, die im Berichtsjahr an beschlossenen Konzepten vorgenommen wurden (wie neue Erwartungen an Geschäftskunden, neue oder zusätzliche Ansätze für die Sorgfaltspflicht und Abhilfe).

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
YAAAJ-58290

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