ESRS S4 AR 3.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Strategie

Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger

AR 3.

Gemäß ESRS 2 SBM-2 vermittelt das Unternehmen ein Verständnis darüber, inwiefern es prüft, ob seine Strategie und sein Geschäftsmodell eine Rolle bei der Schaffung, Verschärfung oder aber (umgekehrt) bei der Minderung erheblicher wesentlicher Auswirkungen auf Verbraucher und/oder Endnutzer spielen und ob und wie das Geschäftsmodell und die Strategie angepasst werden, um solchen wesentlichen Auswirkungen zu begegnen.

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YAAAJ-58290