ESRS S4 AR 10.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht S4-1 – Strategien im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern

AR 10.

Die Strategie kann die Form einer eigenständigen Strategie in Bezug auf Verbraucher und/oder Endnutzer haben oder in ein umfassenderes Dokument wie einen Ethikkodex oder eine allgemeine Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen werden, das das Unternehmen bereits im Rahmen eines anderen ESRS angegeben hat. In diesen Fällen gibt das Unternehmen einen genauen Querverweis an, um auf die Aspekte der Strategie hinzuweisen, die die Anforderungen dieser Angabepflicht erfüllen.

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YAAAJ-58290