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ESRS S4 AR 7.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Strategie

Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

AR 7.

Beispiele für besondere Merkmale von Verbrauchern und/oder Endnutzern, die das Unternehmen bei den Angaben gemäß Absatz 11 berücksichtigen kann, umfassen junge Verbraucher und/oder Endnutzer, die anfälliger für Auswirkungen auf ihre körperliche und geistige Entwicklung sind oder die über keine finanzielle Kompetenz verfügen und möglicherweise anfälliger für ausbeuterische Verkaufs- oder Marketingpraktiken sind. Dazu können auch Frauen in einem Kontext gehören, in dem Frauen beim Zugang zu bestimmten Dienstleistungen oder bei der Vermarktung bestimmter Produkte routinemäßig diskriminiert werden.

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YAAAJ-58290

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