ESRS S4 AR 30.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht S4-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze

AR 30.

Wenn das Unternehmen angibt, wie es die Wirksamkeit von Maßnahmen zur Bewältigung wesentlicher Auswirkungen während des Berichtszeitraums nachverfolgt, kann es etwaige Erkenntnisse aus dem vorangegangenen und dem aktuellen Berichtszeitraum vorlegen.

Fundstelle(n):
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YAAAJ-58290