ESRS S4 AR 29.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht S4-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze

AR 29.

Bei der Angabe, ob und inwiefern das Unternehmen die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf Verbraucher und/oder Endnutzer bei Entscheidungen zur Beendigung von Geschäftsbeziehungen berücksichtigt und ob und wie es versucht, etwaige negative Auswirkungen einer Kündigung zu beheben, kann das Unternehmen Beispiele anführen.

Fundstelle(n):
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YAAAJ-58290