ESRS S4 AR 12.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht S4-1 – Strategien im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern

AR 12.

Bei den Angaben darüber, wie extern ausgerichtete Strategien einbezogen werden, kann das Unternehmen beispielsweise die intern ausgerichteten Verkaufs- und Vertriebsstrategien sowie die Abstimmung mit anderen Strategien in Bezug auf Verbraucher und/oder Endnutzer berücksichtigen. Darüber hinaus berücksichtigt das Unternehmen seine Strategien zur Gewährleistung der Richtigkeit und Nützlichkeit der Informationen, die potenziellen und tatsächlichen Verbrauchern und/oder Endnutzern sowohl vor als auch nach dem Verkauf zur Verfügung gestellt werden.

Fundstelle(n):
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YAAAJ-58290