Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht S4-1 – Strategien im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern
AR 12.
Bei den Angaben darüber, wie extern ausgerichtete Strategien einbezogen werden, kann das Unternehmen beispielsweise die intern ausgerichteten Verkaufs- und Vertriebsstrategien sowie die Abstimmung mit anderen Strategien in Bezug auf Verbraucher und/oder Endnutzer berücksichtigen. Darüber hinaus berücksichtigt das Unternehmen seine Strategien zur Gewährleistung der Richtigkeit und Nützlichkeit der Informationen, die potenziellen und tatsächlichen Verbrauchern und/oder Endnutzern sowohl vor als auch nach dem Verkauf zur Verfügung gestellt werden.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
YAAAJ-58290