ESRS S3

Europäischer Standard für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) S3: Betroffene Gemeinschaften (ESRS S3)

v. 31.7.2023 (ABl EU Nr. L, 2023/2772, 22.12.2023, ber. ABl EU Nr. L, 2024/90241, 19.4.2024)

BETROFFENE GEMEINSCHAFTEN

INHALTSVERZEICHNIS


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Ziel
Zusammenspiel mit anderen ESRS
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
 
Strategie
 
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger
 
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 – Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
 
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
 
Angabepflicht S3-1 – Strategien im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften
 
Angabepflicht S3-2 – Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen
 
Angabepflicht S3-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können
 
Angabepflicht S3-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
 
Parameter und Ziele
 
Angabepflicht S3-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
Anlage A: Anwendungsanforderungen
Ziel
ESRS 2 Allgemeine Angaben
 
Strategie
 
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger
 
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 – Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
 
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
 
Angabepflicht S3-1 – Strategien im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften
 
Angabepflicht S3-2 – Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen
 
Angabepflicht S3-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können
 
Angabepflicht S3-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zur Minderung wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze
 
Parameter und Ziele
 
Angabepflicht S3-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Fundstelle(n):
BAAAJ-58289