ESRS S3 11.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Strategie

Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger

11.

Das Unternehmen gibt an, welcher seiner wesentlichen Risiken und Chancen, die sich aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften ergeben, sich auf bestimmte Gruppen betroffener Gemeinschaften und nicht auf alle betroffenen Gemeinschaften beziehen.

Fundstelle(n):
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BAAAJ-58289