ESRS S3 20.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht S3-2 – Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen

20.

Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis dafür zu vermitteln, ob und wie das Unternehmen betroffene Gemeinschaften, ihre rechtmäßigen Vertreter oder glaubwürdige Stellvertretende im Rahmen seines laufenden Verfahrens zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht in Bezug auf wesentliche tatsächliche und potenzielle, positive und/oder negative Auswirkungen einbezieht, von denen sie betroffen sind oder wahrscheinlich betroffen sein werden, und inwiefern die Sichtweisen betroffener Gemeinschaften in den Entscheidungsprozessen des Unternehmens berücksichtigt werden.

Fundstelle(n):
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BAAAJ-58289