ESRS S3 12.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht S3-1 – Strategien im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften

12.

Das Unternehmen hat seine Strategien für das Management seiner wesentlichen Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften sowie der damit verbundenen wesentlichen Risiken und Chancen zu erläutern.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAJ-58289