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BFH Urteil v. - V R 110/88 BStBl 1993 II S. 779

Gesetze: UStG 1980 § 4 Nr. 20 Buchst. aUStG 1980 § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. aUStG 1980 § 14 Abs. 2, 5UStG 1980 § 15 Abs. 1UStG 1980 § 17 Abs. 1UStG 1967 § 141. UStDV § 5FGO § 100 Abs. 1 Satz 4

Der Widerspruch gegen den gesonderten Steuerausweis in einer Gutschrift wirkt erst in dem Besteuerungszeitraum, in dem der Widerspruch erklärt wird

Leitsatz

Der Widerspruch gegen den in einer Gutschrift enthaltenen Steuerausweis (§ 14 Abs. 5 Satz 4 UStG 1980) wirkt - auch für den Vorsteuerabzug des Gutschriftausstellers - erst in dem Besteuerungszeitraum, in dem er erklärt wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 779
BFH/NV 1993 S. 65 Nr. 10
AAAAA-94639

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