Hans-Joachim Kanzler, Gerhard Kraft, Swen Oliver Bäuml, Franz Jürgen Marx, Frank Hechtner, Stephan Geserich

Einkommensteuergesetz Kommentar

9. Aufl. 2024

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Kanzler, Kraft, Bäuml, u.a. - Einkommensteuergesetz Kommentar Online

§ 93 Schädliche Verwendung

Falco Hänsch, Jens Wessels (August 2024)
Hinweis:

BStBl 2023 I 1726 ; BStBl 2021 I 1050, Rz. 167.

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift

1 Die steuerliche Förderung dient allein der Altersvorsorge des Zulageberechtigten in Form der Auszahlung einer Altersleistung frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahrs bzw. des 60. Lebensjahrs bei Verträgen, die vor dem abgeschlossen wurden (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. mit § 14 Abs. 2 Satz 1 AltZertG). Entnimmt der Zulageberechtigte das geförderte Altersvorsorgevermögen bereits zu einem früheren Zeitpunkt, wird dieser Zweck verfehlt und es liegt grundsätzlich eine schädliche Verwendung vor. Während in § 92a Abs. 2a und 3 EStG die Zweckverfehlung in den Fällen der Wohn-Riester Förderung geregelt ist, regelt § 93 EStG dies in den übrigen Fällen. Als Folge der schädlichen Verwendun...

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