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Online-Beitrag vom

Kapitalabfindung von Kleinbetragsrenten

Ermäßigter Steuersatz gem. § 34 EStG könnte anwendbar sein

Jens Intemann

[i]Vanheiden, Abfindungen, infoCenter, NWB BAAAB-05633 Die Abfindung von Kleinbetragsrenten kann gem. § 34 EStG ermäßigt besteuert werden, wenn die Zusammenballung der Einkünfte für den betreffenden Lebens-, Wirtschafts- und Regelungsbereich als atypisch anzusehen ist. Die einzelvertragliche Regelung, dass der Anspruch aus dem Altersvorsorgevertrag durch eine einmalige Abfindungszahlung abgegolten werden kann, steht der Anwendung des § 34 EStG nicht automatisch entgegen (, NWB UAAAH-28611).

I. Abfindung einer Kleinbetragsrente

[i]Kapitalisierung einer Kleinbetragsrente nach § 93 Abs. 3 EStG steuerunschädlichDer Kläger hatte im Jahr 2007 einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag abgeschlossen. Nach den Vertragsbedingungen konnte der Anbieter statt einer lebenslangen Rentenzahlung eine einmalige Abfindungszahlung zu Beginn der Auszahlungsphase vornehmen. Voraussetzung war, dass es sich um eine sog. Kleinbetragsrente i. S. des § 93 Abs. 3 EStG handelt. Eine Kleinbetragsrente liegt vor, wenn die aus dem angesammelten Kapital resultierende Rente 1 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV nicht übersteigt. Im Jahr 2013 zahlte der Anbieter dem Kläger eine dem Grunde nach gem. § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG steuerpflichtige Abfindung in Höhe von ca. 7.000 €, weil die Voraussetzungen einer Kleinbetragsrente erfüllt waren. Das beklagte Finan...