Einkommensteuergesetz Kommentar
9. Aufl. 2024
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§ 1a Unionsbürger und Angehörige von EWR-Staaten
Melkonyan/Mroz, Maßgeblichkeit des deutschen Steuerrechts für die Wesentlichkeitsgrenzen nach § 1 Abs. 3 EStG i. V. m. § 1a Abs. 1 EStG, zu , IWB 2015, 227; Micker/Thomas, Der Einfluss des Unionsrechts auf das nationale Steuerrecht – Rechtsprechungsreport zu jüngeren EuGH-Entscheidungen, IWB 2016, 168.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1 § 1a EStG begründet keine eigene Steuerpflicht, sondern ergänzt lediglich die Regelung des § 1 EStG. Abs. 1 richtet sich an unbeschränkt Steuerpflichtige i. S. von § 1 Abs. 1 EStG und an beschränkt Steuerpflichtige, die aufgrund einer Antragstellung nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden. Diesen Personen gewährt Abs. 1 die familienbezogenen Begünstigungen im Rahmen des § 10 Abs. 1a EStG sowie im Rahmen der Zusammenveranlagung nach § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG.
2Abs. 2 ergänzt hingegen die Regelungen des § 1 Abs. 2 EStG bzw. des § 1 Abs. 3 EStG. Er ist adressiert an Angehörige des öffentlichen Dienstes, denen die Möglichkeit der Zusammenveranlagung eröffnet wird.
II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
3 Die Einführung der Vorschrift durch das JStG 1996 geht auf das