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BFH Urteil v. - X R 203/87 BStBl 1991 II S. 547

Gesetze: AO 1977 § 169 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Sätze 1 und 2AO 1977 § 170 Abs. 2 Nr. 1AO 1977 § 171 Abs. 4EStG § 10 bEStDV § 48 Abs. 3 Nr. 2KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9

Kein Spendenabzug bei teilweise fehlverwendeter Spende

Leitsatz

Leitet eine als gemeinnützig anerkannte Institution Spenden satzungswidrig ganz überwiegend an politische Parteien weiter (,,Spendenwaschanlage''), so entfällt ein (teilweiser) Spendenabzug auch hinsichtlich der satzungsgemäß verwendeten Beträge.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 547
BFH/NV 1991 S. 50 Nr. 8
YAAAA-93701

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