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NWB Nr. 3 vom Seite 157

Flutopfer – schnelle Hilfe für Hinterbliebene

Schnelle Hilfe sollen Hinterbliebene von vermissten deutschen Flutopfern bei der gesetzlichen Rentenversicherung finden. Wenn es um die Zahlung von Renten an Witwen, Witwern oder Waisen geht, sind unbürokratische Lösungen gefragt, teilten jetzt die Landesversicherungsanstalten mit.

Voraussetzung für eine Rente an Hinterbliebene ist üblicherweise eine amtliche Todeserklärung. Und die kann sich nach den geltenden Gesetzen ein Jahr oder länger hinziehen. So lange muss nämlich abgewartet werden, bis Verschollene nach einer Katastrophe als tot gelten. Bei den Rentenversicherern sucht man deshalb zurzeit nach Lösungen, wie man auch ohne Todeserklärung Renten kurzfristig auszahlen kann. Dabei wird geprüft, welche Voraussetzungen und Unterlagen als Beleg dafür ausreichen, dass der Tod mit gesicherter Kenntnis eingetreten ist.

Vermisste Rentner erhalten ihre Altersrente zunächst weiter auf ihr Konto, längstens bis zur Erklärung des Todes. Hinterbliebene sollten das Geld allerdings nicht vollständig ausgeben, da überzahlte Beträge möglicherweise zurückgefordert werden können.