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BFH Urteil v. - I R 182/87 BStBl 1991 II S. 136

Gesetze: EStG § 2aEStG § 32bDBA Frankreich Art. 20 Abs. 1GG Art. 3GG Art. 20

§ 2a EStG beschränkt den steuermindernden Ausgleich von negativen ausländischen Einkünften auch für den negativen Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG

Leitsatz

§ 2a EStG beschränkt den steuermindernden Ausgleich der von der Vorschrift erfaßten negativen ausländischen Einkünfte auch mit Wirkung für den negativen Progressionsvorbehalt. Die Vorschrift ist nicht verfassungswidrig.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 136
BFH/NV 1991 S. 6 Nr. 2
IAAAA-93501

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