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Finanzgericht Hamburg  v. - 3 K 234/09 EFG 2010 S. 1322 Nr. 16

Gesetze: EStG § 2 a Abs. 1 Satz 1, EStG § 32 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, EStG § 32 b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2

Weitergeltung der Beschränkung des negativen Progressionsvorbehalts durch § 2 a EStG

Leitsatz

Die Beschränkung des negativen Progressionsvorbehalts für aufgrund DBA steuerfreie ausländische Einkünfte durch § 2 a EStG gilt auch nach Übergang vom Prinzip der Schattenveranlagung zur Hinzurechnungsmethode ab VZ 1996.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2011 S. 332 Nr. 6
EFG 2010 S. 1322 Nr. 16
GAAAD-44495

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