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BFH Urteil v. - X R 19/80 BStBl 1987 II S. 746

Gesetze: UStG 1967 § 1 Abs. 1 Nr. 1UStG 1967 § 2 Abs. 2 Nr. 1UStG 1967 § 4 Nr. 19 Buchst. a

1. Arbeitnehmer trotz Auftretens wie ein Kaufmann - 2. Unter fremdem Namen getätigte Umsätze können eigene Umsätze des Unternehmens sein

Leitsatz

1. Arbeitnehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts kann auch sein, wer nach außen wie ein Kaufmann auftritt (Eintragung im Handelsregister, Abschluß der Verträge im eigenen Namen, eigenes Mineralölsteuerlager).

2. Ist einem Unternehmer gestattet worden, unter fremdem Namen aufzutreten, sind die getätigten Umsätze ihm zuzurechnen (Anschluß an , BFHE 90, 310, BStBl II 1968, 108).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 746
QAAAA-92415

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