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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 5 K 8879/97 U

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1

Vorsteuerabzug bei Einschaltung sog. „Serviceunternehmen„ im Baugewerbe

Leitsatz

Ungeachtet der für die Bestimmung des Leistenden grundsätzlich maßgebenden zivilrechtlichen Vereinbarungen ist der Vorsteuerabzug aus Leistungen von Subunternehmern wegen fehlender Identität zwischen Rechnungsaussteller und dem tatsächlich leistenden Unternehmer zu versagen, wenn der hinreichend konkrete und von dem Steuerpflichtigen nicht widerlegte Verdacht besteht, dass die Funktion der Subunternehmer sich auf Serviceleistungen (Vertragsabschluss, Rechnungserteilung, Geldvereinnahmung) für Dritte – etwa Schwarzarbeiterkolonnen – beschränkt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 530 Nr. 9
MAAAB-16450

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