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BFH Urteil v. - X R 56/81

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Mineralölunternehmer. Ihm gehören zahlreiche Tankstellen. Er hatte im Februar 1969 sieben Tankstellen an den Blinden B verpachtet, der über diese und andere von Tochtergesellschaften des Mineralölunternehmers K gepachtete Tankstellen Treibstoffe steuerfrei nach § 4 Nr. 19 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes 1967 (UStG) absetzte. B kündigte die Pachtverhältnisse, nachdem die Finanzverwaltung die Auffassung vertreten hatte, daß in die nach § 4 Nr. 19 Buchst. a UStG unschädliche Zahl von zwei Arbeitnehmern auch die Tankstellenverwalter einzurechnen seien (Erlaß des Bundesministers der Finanzen - BMF - vom 5. Februar 1969, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1969, 78). Die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Vorgänge aus der Geschäftsbeziehung zu B im Februar 1969 ist nicht Gegenstand dieses Rechtsstreits.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 58
BFH/NV 1988 S. 58 Nr. 1
JAAAB-30681

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