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BFH Urteil v. - V R 25/76 BStBl 1985 II S. 176

Gesetze: UStG 1967 § 1 Abs. 1 Nr. 1UStG 1967 § 2 Abs. 1UStG 1967 § 15 Abs. 1

Nichtunternehmerischer Bereich bei Unternehmen jeder Rechts- und Organisationsform möglich; kein Vorsteuerabzug bei Leistungsbezügen für den nichtunternehmerischen Bereich; Hilfsgeschäfte im nichtunternehmerischen Bereich nicht steuerbar

Leitsatz

1. Ein Unternehmen kann neben seinem unternehmerischen auch einen nichtunternehmerischen Bereich haben. Ist der Unternehmer eine natürliche Person, ist dem Unternehmen die private Existenz des Unternehmers mit einer Privatsphäre vorgegeben.

2. Dem Unternehmer steht wegen Leistungsbezügen, die er ganz seinem nichtunternehmerischen Bereich zuordnet, ein Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 UStG 1967 nicht zu. Sog. Hilfsgeschäfte, die der Betrieb des nichtunternehmerischen Bereichs mit sich bringt, sind als Geschäfte eines Nichtunternehmers zu behandeln und damit nichtsteuerbar (entgegen Abschn. I Abs. 4 des BStBl I 1971, 189).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 176
MAAAA-92010

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