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Vorsteuerabzug bei der Ausgabe gesellschaftsrechtlicher Beteiligungen
Voraussetzungen bei Aufnahme von Gesellschaftern gegen Bar- oder Sacheinlage
Mit hat sich die Finanzverwaltung zur Frage des Vorsteuerabzugs aus den Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ausgabe von gesellschaftsrechtlichen Anteilen gegen Bareinlage geäußert. Der Beitrag gibt vor dem Hintergrund dieses Schreibens einen Überblick über die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug sowohl in den Fällen der Ausgabe von Anteilen gegen Bareinlage als auch in den Fällen gegen Sacheinlage.
I. Ausgangslage
Mit (BStBl 2004 II S. 1022) hat der BFH auf der Grundlage des , KapHag NWB TAAAB-72822 entschieden, dass eine Personengesellschaft bei der Aufnahme eines Gesellschafters gegen Bareinlage an diesen keinen steuerbaren Umsatz und damit auch keinen nach § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG steuerfreien Umsatz erbringt. Die Verwaltung hat die Ausgabe von Anteilen an Personengesellschaftern gegen Bareinlage bis dahin als steuerbaren, aber nach § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG steuerfreien Umsatz behandelt.
Mit Urteil v. - Rs. C - 465/03, Kretztechnik NWB MAAAB-72833 hat der EuGH entschieden, dass die Ausgabe neuer Aktien keinen Umsatz darstellt, der in den Anwendungsbereich der 6. EG-Richtlinie fällt. Nach der Entscheidung des EuGH besteht ein Recht auf Abzug der...