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Der neue Nießbraucherlaß
I. Einleitung
1. Notwendigkeit eines neuen Nießbraucherlasses
Die Verwaltung hatte zuletzt mit Schr. v. (BStBl 1984 I S. 561) umfassend zu Nutzungsrechten an Grundstücken des Privatvermögens Stellung genommen. Dieses Schreiben entspricht nicht mehr dem derzeitigen Stand der BFH-Rspr. Es bedurfte daher der Überarbeitung. Die Verwaltung ist dem mit Schr. v. - IV B 3 - S 2253 - 59/98 nachgekommen (im folgenden: Nießbraucherlaß, zitierte Rz. beziehen sich auf diesen Erlaß). Änderungen haben sich vor allem ergeben hinsichtlich der Behandlung obligatorischer Vorbehaltsnutzungsrechte, der Ablösung von Nutzungsrechten, des Vermächtnisnießbrauchs.
Die Verwaltung hat erstmals auch Aussagen zum Sicherungsnießbrauch (Rz. 9) aufgenommen, der in der Praxis zunehmend Bedeutung gewinnt. Der neue Nießbraucherlaß beschränkt sich auf die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Zu Nutzungsrechten an WG des BV will die Verwaltung in einem gesonderten Schreiben Stellung nehmen. Der Nießbrauch bei Einkünften aus Kapitalvermögen ist weiterhin nach dem (BStBl 1983 I S. 508 Rz. 55-59 und 63-65) zu behandeln.
2. Überblick
Auch der neue Nießbrauch...