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BFH Urteil v. - IV R 168/78 BStBl 1982 II S. 345

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1 und 3DBA Schweiz 1971 Art. 14

Beteiligung und Darlehensforderung an Bauträger-AG in der Schweiz als notwendiges Betriebsvermögen eines Architekten. Feste Einrichtung nach Art. 14 des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Schweiz von 1971 bei Tätigkeit eines Architekten

Leitsatz

1. Die Beteiligung eines in der Bundesrepublik ansässigen freiberuflichen Architekten an einer Bauträger-AG in der Schweiz und eine Darlehensforderung gegen diese Gesellschaft können zum notwendigen Betriebsvermögen des Architekten gehören.

2. Zur Anwendung des Art. 14 DBA-Schweiz 1971.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 345
HAAAA-91715

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