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BFH Urteil v. - IV R 249/82 BStBl 1985 II S. 676

Gesetze: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1FGO § 40 Abs. 2

Die gesonderte Feststellung einer unzutreffenden Einkunftsart stellt eine Rechtsverletzung i. S. von § 40 Abs. 2 FGO dar

Leitsatz

1. Die gesonderte Feststellung einer unzutreffenden Einkunftsart stellt eine Rechtsverletzung i.S. von § 40 Abs. 2 FGO dar.

2. Ein Heilmasseur ist auch insoweit heilberuflich tätig, als er Fangopackungen ohne Massage verabreicht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 676
FAAAA-92102

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