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ABC: W 6 . Wissenschaftliche und schriftstellerische Tätigkeit
I. Wissenschaftliche Tätigkeit
1. Wissenschaftliche Tätigkeit als Teil der freiberuflichen Tätigkeit. Die selbständig ausgeübte wissenschaftliche Tätigkeit (wT) gehört zur freiberuflichen Tätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Für die Annahme einer wT ist notwendig, daß eine hochstehende, besonders qualifizierte Tätigkeit ausgeübt wird, die dazu befähigt, schwierige Streit- oder Grenzfälle nach streng objektiven und sachlichen Gesichtspunkten zu lösen. Der Begriff der Wissenschaft ist vor allem mit den Disziplinen S. 4775verbunden, die an den Hochschulen gelehrt werden ( BFH/NV 1993, 360). Eine wT setzt zwar kein Hochschulstudium, wohl aber wissenschaftliche Kenntnisse i. S. dieser Betrachtungsweise voraus. Wissenschaftlich (wiss.) tätig ist nicht nur, wer schöpferische und forschende Arbeit leistet (reine Wissenschaft), sondern auch, wer das aus der Forschung hervorgegangene Wissen und Erkennen auf konkrete Vorgänge anwendet (angewandte Wissenschaft). Von wiss. Arbeiten kann aber nur gesprochen werden, wenn grundsätzliche Fragen oder konkrete Vorgänge methodisch in ihren Ursachen erforscht, begründet und in einen Sinnzusammenhang gebracht we...BStBl 1965 III 263BStBl 1997 II 687BStBl 1976 II 464