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Gesellschaftsrecht

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Modernisierungsschub für Genossenschaften: Gesetzentwurf veröffentlicht (BMJV)

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Genossenschaften sollen verbessert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) nun veröffentlicht hat. Die neuen Regelungen sehen insbesondere vor, die Digitalisierung bei Genossenschaften zu fördern, die genossenschaftliche Rechtsform attraktiver zu gestalten und zugleich ihre missbräuchliche Verwendung zu verhindern.

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Zur Kostenhaftung des Gesellschafter-Directors einer im Inland ansässig bzw. ansässig gewesenen britischen Limited nach dem Brexit (FG)

Wird ein Zweitschuldner in einer an ihn adressierten Gerichtskostenrechnung zu Unrecht als Erstschuldner bezeichnet, ist die Rechnung nicht rechtswidrig, wenn im Übrigen die Voraussetzungen für die Kostenhaftung des Adressaten der Rechnung (z. B. gemäß §§ 29 Nr. 3, 31 Abs. 2 GKG) vorliegen. Die Handelndenhaftung gemäß § 54 Satz 2 BGB a. F./ § 54 Abs. 1 Satz 2 BGB n. F. ist ein Fall der Kostenhaftung gemäß § 29 Nr. 3 GKG (entgegen Bundesverwaltungsgericht, Beschluss v. 21.7.1999 - 1 KSt 2/99).

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Kein notwendig grobes Verschulden bei Auswahl der Steuerberaterin und vollständiger Lieferung von Unterlagen (FG)

Der Geschäftsführer einer GmbH muss nicht für Verschulden des ausgewählten Steuerberaters einstehen. Der Geschäftsführer ist jedoch zur gewissenhaften Auswahl und zur laufenden Überwachung des Steuerberaters verpflichtet, weshalb ihn insoweit ein eigenes Auswahl- oder Überwachungsverschulden treffen kann. Zudem ist er verpflichtet, die Hilfsperson ausreichend zu informieren. Die Feststellungslast für ein insoweit grobes Auswahl- und Überwachungsverschulden trägt die Finanzbehörde.

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Außenwirkung eines Haftungsausschlusses (FG)

Ein Haftungsausschluss i. S. von § 28 Abs. 2 HGB kann nur dann Außenwirkung haben, wenn die Bekanntmachung unverzüglich nach dem Wechsel des Unternehmensträgers vorgenommen wird. Nach einem Zeitraum von weit über sieben Monaten seit Geschäftsübernahme muss aber davon ausgegangen werden, dass sich die an die tatsächliche Geschäftsübernahme anknüpfende Verkehrsauffassung, der neue Unternehmensträger trage auch die Verbindlichkeiten des früheren Inhabers, zwischenzeitlich verfestigt hat, und dass dieser Umstand von einer demnächst erfolgenden Bekanntmachung eines Haftungsausschlusses nicht mehr beseitigt werden kann (Sächsisches FG, Urteil v. 22.2.2024 - 6 K 865/20).

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Handelsregister: Eintragungen kosten künftig mehr

Das Bundesjustizministerium hat in einem Referentenentwurf ( https://go.nwb.de/bkf2j) eine Änderung der Handelsregistergebührenverordnung angekündigt. Demnach sollen vor allem die Gebühren für Eintragungen steigen. Diese richten sich nach dem mit einer Eintragung verbundenen Aufwand. Die geplante Gebührenerhöhung begründet das Ministerium mit erheblichen Kostensteigerungen bei Personal- und Sachkosten der Registergerichte.

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Unternehmensgrößenklassen: Änderung der monetären Schwellenwerte

Aufgrund europarechtlicher Vorgaben hat der Gesetzgeber die Größenklassen für Unternehmen nach § 267a HGB rückwirkend ab dem Jahr 2023 angepasst. Je kleiner ein Unternehmen, desto weniger Pflichten gibt es, etwa in Bezug auf die Erstellung von Anhang und Lagebericht. Um in eine andere Klasse zu kommen, muss ein Unternehmer an zwei Stichtagen hintereinander zwei von drei Kriterien über- oder unterschreiten. Weitere Informationen befinden sich unter https://go.nwb.de/uivqr.

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