Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Anerkennung des Zwei-Konten-Modells durch den Großen Senat
Die Gestaltung des betrieblichen Zinsabzugs war in den vergangenen Jahren ein Dauerbrenner finanzgerichtlicher Verfahren. Die mit Spannung erwartete Entscheidung des Großen Senats hat jetzt unter die Auseinandersetzungen um das sog. Zwei- oder Mehr-Konten-Modell einen Schlußstrich gezogen. Mit erfreulicher Klarheit hat der Große Senat das ”Kontentrennungs-Modell” gebilligt. Die steuerliche Anerkennung des Zinsabzugs beim Kontokorrentkredit hat freilich wenig mit der Kontentrennung zu tun, sondern ist eine Folge an sich selbstverständlicher Grundsätze wie dem Veranlassungsprinzip von Schulden und der Finanzierungsfreiheit des Stpfl. Die teilweise politischen Attacken gegen diese Entscheidung gehen daher am Kern allgemeingültiger steuerrechtlicher Grundsätze vorbei.
Die Einrichtung mehrerer Konten sieht der Große Senats-Beschluß nicht rechtsmißbräuchlich i. S. des § 42 AO. Denn allein entscheidend sei, daß die Schuld auf dem betrieblichen (Ausgaben-)Konto aufgrund der Finanzierungsfreiheit des Stpfl. durch den Betrieb veranlaßt ist. Auch eine betrags- und zeitgleiche Entnahme von Barmitteln und Neuvalutierung betrieblicher Darlehensmittel ist damit zulässig....