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Meinungen Stellungnahmen
Betrieblicher Schuldzinsenabzug
Streichung der Quartalskorrektur ab dem Veranlagungszeitraum 2001
Im Rahmen der gesetzlichen Neuentwicklung des betrieblichen Schuldzinsenabzugs zum mittels Einführung der sog. Überentnahmeregelung wollte der Gesetzgeber die Verschiebung von Entnahmen und Einlagen zum Ende des jeweiligen Veranlagungszeitraums unterbinden (= Missbrauchsbekämpfungsmaßnahme).
Die sog. Quartalskorrektur konnte von Steuerpflichtigen aber auch zur Vermeidung einer Steuerbelastung genutzt werden (s. dazu Hegemann/Querbach, NWB Aktuelles 51/2001).
I. Quartalskorrektur
Der Sinn dieser Missbrauchsbekämpfungsvorschrift war es, das Steuererhebungsprinzip ”Veranlagungszeitraum = Kalenderjahr” zu durchbrechen und im Rahmen des betrieblichen Schuldzinsenabzugsverbots (§ 4 Abs. 4a EStG) die letzten drei Monate eines Wirtschaftsjahres und die ersten (= nächsten) drei Monate des Folgejahres als einen gesonderten Berechnungszeitraum anzusehen.
Für die Berechnung der zu berücksichtigenden Überentnahmen des Wirtschaftsjahres war dieses somit in drei Berechnungszeiträume einzuteilen:
Im Weiteren wurde deutlich, dass in der Beratu...