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NWB Nr. 2 vom Seite 111

Ausgewählte Problemstellungen zu § 15a EStG

Verluste bei beschränkter Haftung

Martin Engelberth

[i]Sobanski in Kanzler/ Kraft/Bäuml/Marx/ Hechtner/Geserich, Einkommensteuergesetz Kommentar, 6. Aufl. 2021, § 15a, NWB VAAAH-64469 Die Regelung des § 15a EStG bestimmt im Grundsatz, dass Verluste eines Kommanditisten nur insoweit mit anderen (positiven) Einkünften ausgeglichen werden können, als der Kommanditist auch für diese wirtschaftlich „geradestehen“ muss. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit den Grundzügen und verschiedenen praxisrelevanten Ausprägungen des § 15a EStG.

Einen weiteren Beitrag von Engelberth zum Thema "Kapitalkonten bei Personenhandelsgesellschaften" finden Sie in .

S. 112

I. Problemstellung und Grundtatbestand der Vorschrift

[i]Ronig, Verluste bei beschränkter Haftung, § 15a EStG, infoCenter, NWB WAAAC-82953 Auch wenn der Kommanditist nur bis zur Höhe seiner Pflichteinlage am Verlust der Gesellschaft teilnimmt, erkennen sowohl die Rechtsprechung als auch die Finanzverwaltung grundsätzlich an, dass ein Kommanditist aufgrund der Zuweisung von Verlustanteilen ein negatives Kapitalkonto haben kann (, BStBl 1981 II S. 164). Dieser Umstand bildete die Grundlage zahlreicher Steuersparmodelle, die in den 1970er- und 1980er-Jahren unter den Gutverdienern im Trend waren.

Beispiel 1:

Zahnarzt Z beteiligte sich mit einer Einlage von 20.000 DM als Kommanditist an einem Film...

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