UStAE Aktuell
2024
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§ 25f Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung
Anmerkung
I. Allgemeines
Die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen, die ohne körperliche Grenzkontrollen eine nicht besteuerte Warenbewegung in andere Mitgliedstaaten ermöglicht, hat seit Begründung des Binnenmarktes zu erheblichen Steuerausfällen geführt. Insbesondere wurden im Rahmen grenzüberschreitender Karussellgeschäfte Steuern hinterzogen, indem Händler innerhalb einer Lieferkette als Abnehmer Vorsteuern geltend machten, die der vorangehende Händler (als sog. „missing trader“) nicht an das Finanzamt entrichtete. Der EuGH reagierte auf diese Entwicklung, indem er in Fällen sog. Umsatzsteuerbetrugs nicht nur die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen, sondern für Unternehmer in der Lieferkette, die von dem Umsatzsteuerbetrug wussten oder hätten wissen müssen, auch den Vorsteuerabzug versagte (grundlegend „Italmoda“, MwStR 2015 S. 87 m. Anm. Grube = DStR 2015 S. 573 m. Anm. Winter; erneut bestätigt durch „Dobre“, MwStR 2018 S. 515 m. Anm. Winter und v. - Rs. C-430/19 „C.F“, UR 2020 S. 848; vgl. hierzu auch