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Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung
Berücksichtigung von § 25f UStG bei Einbindung in eine Lieferkette
In der Rechtssache „Italmoda“ hat der EuGH einen strengen Maßstab an die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung gelegt, wenn der sich hierauf berufende Unternehmer in ein Umsatzsteuerbetrugssystem eingebunden ist (, Italmoda, DStRE 2015 S. 443). Mit Wirkung ab hat der Gesetzgeber ausgehend von dieser Rechtsprechung im Zuge des Jahressteuergesetzes 2019 v. (BGBl 2019 I S. 2451) die Regelung des § 25f Abs. 1 Nr. 1 UStG geschaffen. In diesem Zusammenhang ist der wesentliche Punkt, unter welchen Voraussetzungen die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung scheitert, wenn innerhalb der Lieferkette ein Umsatzsteuerbetrug begangen wird.
I. § 25f UStG beruht auf Rechtsprechung des EuGH
Der Gesetzgeber hat bei Schaffung des § 25f UStG folgendes Ziel formuliert: „Die Vorschrift dient der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges insbesondere in Form von Ketten- oder Karussellgeschäften“ (BT-Drucks. 19/13436 S. 161).
In diesem Zusammenhang muss man sich vor Augen führen, dass bei Umsatzsteuer-Karussellgeschäften regelmäßig eine innergemeinschaftliche Lieferung erfolgt, im Zuge derer der Umsatzsteuerbetrug begangen wird, d.h. der Missing Trader derjenige...