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USt direkt digital Nr. 20 vom Seite 16

Vorsteuerabzug in einer Lieferkette

Rechtsprechung des EuGH und § 25f UStG

Dr. Matthias Gehm

Der Gesetzgeber hat im Zuge des Jahressteuergesetzes 2019 v. (BGBl 2019 I S. 2451) mit Wirkung ab die Vorschrift des § 25f UStG ins UStG implementiert, die in wesentlichen Teilen auf Rechtsprechung des EuGH beruht, was die Frage anbelangt, wann der Vorsteuerabzug zu versagen ist, wenn in einer Lieferkette ein Umsatzsteuerbetrug begangen wird. Insbesondere stellt sich die Frage, wann von einem Wissen-Müssen desjenigen Unternehmers, der die Vorsteuer geltend macht, um den Betrug auszugehen ist. Diese Frage wird nicht zuletzt auch von der Finanzgerichtsbarkeit unterschiedlich beantwortet. Der EuGH hat sich zudem zum Problem der Versagung des Vorsteuerabzugs in Lieferketen ganz aktuell geäußert (, Rs. Finanzamt Wilmersdorf). Daher soll diese Problematik aus aktuellem Anlass näher beleuchtet werden.

I. Rechtsprechung des EuGH und § 25f UStG

1. § 25f UStG beruht auf Rechtsprechung des EuGH

In der Begründung des Regierungsentwurfes ist im Hinblick auf § 25f UStG ausgeführt, dass „im Interesse einer einheitlichen und praxisgerechten Rechtsanwendung“ § 25f UStG „die vorliegende EuGH-Rechtsprechung in nationales Recht umgesetzt und damit auch dem Bestimmtheitsgrundsatz und den Anforderung...