Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 44 Gesamtschuldner
AEAO zu § 44; Bayerisches Landesamt für Steuern, S-0520 1.1-1/13 St 43, Verf. v. : Aufteilung einer Gesamtschuld nach §§ 268 ff. AO; Gesamtdarstellung für den Veranlagungsbereich, AO-Kartei § 268 AO Karte 1.
Ebber, Aufteilung einer Gesamtschuld, infoCenter, NWB PAAAA-41695; Schönfeld/Plenker, Nachforderungen der Lohnabzugsbeträge vom Arbeitnehmer, Lexikon Lohnbüro, NWB SAAAD-14754; Bartone, Dr. Roberto, Die Gesamtschuld im Steuerrecht – Auswirkungen und Maßnahmen im jeweiligen Verfahrensstadium, AO-StB 2003 S. 13.
A. Allgemeine Erläuterungen
1 Die Norm definiert nicht die Begriffe Gesamtschuld bzw. Gesamtschuldner. Diese Begriffe sind vielmehr grundsätzlich dem Zivilrecht (§ 421 BGB), zu entnehmen und werden durch § 44 AO für steuerliche Zwecke modifiziert. Zivilrechtlich kann der Gläubiger der geschuldeten Leistung diese grundsätzlich nach Belieben von einem der Gesamtschuldner fordern. An die Stelle des zivilrechtlichen Beliebens tritt im öffentlichen Recht die ermessensgebundene Entscheidung.
B. Systematische Kommentierung
I. Fälle der Gesamtschuld
2 § 44 AO nennt drei Fallgruppen für die Entstehung einer steuerrechtlichen Gesamtschuld:
Personen, die nebeneinander dieselbe Leistung...