Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker

Abgabenordnung Kommentar

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-482-68201-8

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Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker - Abgabenordnung Kommentar Online

§ 387 Sachlich zuständige Finanzbehörde

Stefan Henk (März 2024)
Hinweise:

AStBV (St) 2023/2024.

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Normzweck und (wirtschaftliche) Bedeutung der Vorschrift

1Steht der Finanzbehörde gem. § 386 AO die Ermittlungskompetenz einer Strafsache zu (siehe Zugmaier/Nöcker/Henk, § 386 AO Rz. 27), regelt § 387 AO zunächst die sachliche Zuständigkeit, also die Frage, welchem Teil innerhalb der Finanzverwaltung die Ermittlungsbefugnisse zustehen. Gemäß § 387 Abs. 1 AO ist dies zunächst die Finanzbehörde, die die von der zu ermittelnden Straftat betroffene Steuer verwaltet. Eine hiervon abweichende Regelung kann auf der Grundlage der Ermächtigung in § 387 Abs. 2 AO durch Rechtsverordnung getroffen werden (siehe → Rz. 13 f.).

II. Geltungsbereich

2Die sachliche Zuständigkeit gem. § 387 AO gilt direkt für das Strafverfahren und durch die Verweisung des § 409 AO entsprechend für das s...

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