Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 33 vom Seite 2545 Fach 6 Seite 4387

Lockerung der Zweijahresfrist bei der doppelten Haushaltsführung

von StB Dipl.-Kaufmann Albert Ackstaller und Dipl.-Kauffrau Tina Boskovic, München

Praktikerhinweise zum

Die durch das Jahressteuergesetz 1996 v. (BGBl 1995 I S. 1250) eingeführte zeitliche Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung auf zwei Jahre gem. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3 EStG wurde vom und 2 BvR 1735/00 (BStBl 2003 II S. 534) in zwei Fällen für verfassungswidrig erklärt. Im (BStBl 2003 I S. 341) wurde diesbezüglich zur vorläufigen Steuerfestsetzung hinsichtlich der Anwendung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3 EStG bzw. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6a EStG Stellung genommen. Im Folgenden werden die beiden vom BVerfG entschiedenen Fälle sowie das daraus resultierende BMF-Schreiben kurz dargelegt und mögliche Anwendungsbeispiele für die Steuerberatungspraxis aufgezeigt.

I. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

1. Beiderseits berufstätige Ehegatten

Im Fall des handelte es sich um einen Universitätsprofessor aus Frankfurt am Main, der, einem Ruf der Humboldt-Universität Berlin folgend, einen doppelten Haushalt in Berlin begründete. Seine Ehefrau blieb am Familienwohnsitz in Frankfurt, wo sie als selbständige Redakteurin und Lektorin arbeitete. Nach Ablauf von zwei Jahren wurden die Kosten für doppelte Haushaltsführung ...