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NWB Nr. 12 vom Seite 955 Fach 6 Seite 4217

Die Entfernungspauschale

von Oberregierungsrätin Christine Harder-Buschner und Oberamtsrat Uwe Goydke, Bonn

Zu Beginn dieses Jahres hat der Gesetzgeber die bisherigen Kilometerpauschbeträge von 0,70 DM und 0,33 DM für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch eine Verkehrsmittel unabhängige Entfernungspauschale ersetzt (Gesetz zur Einführung einer Entfernungspauschale vom , BGBl 2000 I S. 1918). Nach dem Gesetzentwurf des Deutschen Bundestags sollte dies ursprünglich durch eine einheitliche Pauschale von 0,80 DM je Entfernungskilometer geschehen (BT-Drucks. 14/4631). Im Vermittlungsverfahren wurde dann allerdings eine Staffelung sowie eine Begrenzung insbesondere bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Kraftfahrzeugen - mit Ausnahme des Pkw - eingeführt. Dies führt zu einer Reihe von Neuerungen bei der Ermittlung der als Werbungskosten abzugsfähigen Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Nachfolgend werden alle Neuerungen, die sich aufgrund der Einführung der neuen Entfernungspauschale ergeben, ausführlich dargestellt.

I. Allgemeines

Ab werden die Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch eine Verkehrsmittel unabhängige Entfernungspauschale berücksichtigt. Für den Weg von der Wohnung zur Arbeitsstät...