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Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen
- Erläuterungen zum Einführungserlaß zu § 233a AO in der durch das (BStBl I S. 527) geänderten Fassung -
Im Rahmen der Steuerreform 1990 hat der Gesetzgeber die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen nach § 233a AO eingeführt. Die Vollverzinsung betraf erstmals die ESt, KSt, VSt, USt und GewSt des Kalenderjahres 1989 (Ausnahme: im Beitrittsgebiet werden erstmals die Steuern verzinst, die nach dem entstanden sind). Zinsen wurden festgesetzt, wenn eine Steuerfestsetzung für 1989 zu einer Steuernachforderung oder einer Steuererstattung führte, die nach Ablauf der Karenzzeit, d. h. grds. nach dem , fällig wurde. Seit diesem Zeitpunkt haben sich bereits einige FG mit der Vollverzinsung befaßt. Die FinVerw hat aufgrund der zwischenzeitlich gemachten Erfahrungen das BMF-Einführungsschreiben zur Vollverzinsung vom (a. a. O.) ergänzt ( a. a. O.).
I. Grundsatz
Die sog. Vollverzinsung soll einen Ausgleich für die zeitlich ungleichmäßige Heranziehung zur Steuer schaffen und damit ein Mehr an Steuergerechtigkeit bewirken. Sie betrifft den Zeitraum zwischen der Entstehung des Steueranspruchs und der Fälligkeit der Steuern...