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Ertragsteuerliche Erfassung der Zinsen auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen gem. § 233a AO
- Billigkeitsregelung gem.
Zur ertragsteuerlichen Erfassung der Zinsen auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen gem. § 233a AO und zur Vermeidung unbilliger Härten im Einzelfall hat das Stellung genommen. Den Inhalt dieses BMF-Schreibens geben wir im Folgenden wieder:
I. Regelmäßig keine sachliche Unbilligkeit
Aufgrund der Aufhebung des § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG und der Änderung des § 10 Nr. 2 KStG durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 v. (BGBl 1999 I S. 402) können Zinsen auf Steuernachforderungen gem. § 233a AO (ebenso auch Stundungs- und Aussetzungszinsen; §§ 234, 237 AO) mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 1999 nicht mehr steuermindernd geltend gemacht werden. Demgegenüber führen Zinsen auf Steuererstattungen gem. § 233a AO beim Gläubiger zu Einkünften aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG oder i. V. mit § 20 Abs. 3 EStG zu Einkünften anderer Art.
Diese unterschiedliche steuerliche Behandlung von Zinsen führt regelmäßig nicht zu einer sachlichen Unbilligkeit. Es handelt sich vielmehr um eine bewusste gesetzgeberische Entscheidung, die konsequent daran ank...