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NWB Nr. 20 vom Seite 1521 Fach 2 Seite 5635

Die Kontenwahrheitspflicht

von Regierungsdirektor Dieter Carl, St. Ingbert, und Regierungsoberrat Joachim Klos, Saarbrücken

Grundlage der steuerlichen Mitwirkungspflichten der Banken

I. Das reduzierte steuerliche ”Bankgeheimnis”

Im Rechtsleben ist das Bankgeheimnis Ausfluß der dem Zivilrecht zu entnehmenden vertraglichen Beziehungen zwischen Bank und Bankkunden. Sein wesentlicher Inhalt besteht in der Verpflichtung der Bank, über alle ihr aus diesem Vertragsverhältnis bekannt gewordenen Informationen gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Seine prozessuale Entsprechung findet das zivilrechtliche Bankgeheimnis in der Vorschrift des § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, wonach im Zivilprozeß Bankmitarbeitern ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht. Verfassungsrechtlich genießt das Bankgeheimnis Schutz im Rahmen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG) und in der Vertragsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG).

Da das Geld- und Kreditgewerbe für eine moderne Volkswirtschaft zentrale Bedeutung hat, kommt der Diskretion der Kreditinstitute für das Funktionieren des Kapitalmarktes eine wichtige Rolle zu (zutreffend Stahl, KÖSDI 1989 S. 7779). Insoweit ist eine Parallele zwischen Bankgeheimnis und Steuergeheimnis zu ziehen. Das Steuergeheimnis, also die Abschottung den Finanzbehörden bekannt gewordener steuererheblicher Tatsachen gegenüb...