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Sammelauskunftsersuchen wegen Spekulationsgewinnen trotz Bankgeheimnisses zulässig
(BStBl 2002 II S. 495)
I. Sachverhalt
Eine Sparkasse begehrte, der Steuerfahndung zu untersagen, wegen aufgrund eines Sammelauskunftsersuchens gewonnener Erkenntnisse über die Spekulationsgewinne ihrer Kunden am sog. ”Neuen Markt” Kontrollmitteilungen an die Wohnsitz-FÄ zu versenden. Die Steuerfahndung hatte Einsicht u. a. in sämtliche diesbezügliche Wertpapierabrechnungen über Veräußerungsgeschäfte für Aktien und Fondsanteile von den seitens der Sparkasse namhaft gemachten Kunden für die Zeit vom bis zum begehrt und von der Sparkasse erhalten. Die Sparkasse hielt das Vorgehen der Steuerfahndung für eine unzulässige ”Rasterfahndung”. Der von ihr gestellte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde jedoch vom FG abgelehnt. Diese Entscheidung hat der BFH bestätigt.
II. Entscheidungsgründe
In der Besprechungsentscheidung geht es um ein Sammelauskunftsersuchen zur Aufdeckung unbekannter Steuerfälle (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO). Der BFH geht von dem rechtlichen Obersatz aus, Ermittlungen ”ins Blaue hinein”, Rasterfahndungen, Ausforschungsdurchsuchungen oder ähnliche Ermittlungsmaßnahmen seien unzulässig (vgl. , BStBl 1988 II S. 359; v. - VII R 30/86, BStBl 1987 II S. 484; v. - V...