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StuB Nr. 20 vom Seite 796

Neues zur „Haftungsfalle steuerliches Einlagekonto“ i. S. des § 27 KStG

vBP/StB Prof. Dr. Hans Ott, Köln

Fragen rund um das „haftungsträchtige“ steuerliche Einlagekonto sind immer wieder Gegenstand der Finanzrechtsprechung. Nachfolgend werden die neueren Entscheidungen im Zusammenhang mit dem steuerlichen Einlagekonto i. S. des § 27 KStG diskutiert.

I. „Sammelbetrachtung“ bei mehreren Ausschüttungen im Wirtschaftsjahr

Nach § 27 KStG sind unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften verpflichtet, die nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen am Schluss jedes Wirtschaftsjahres im steuerlichen Einlagekonto auszuweisen. Zu- und Abgänge zum steuerlichen Einlagekonto werden jährlich fortentwickelt und gesondert festgestellt. Die gesonderte Feststellung nach § 27 Abs. 2 Satz 2 KStG hat Grundlagenfunktion für die gesonderte Feststellung zum folgenden Feststellungszeitpunkt und ist nach dem - I R 70/13 NWB CAAAE-91560 (DStR 2015 S. 1242 = Kurzinfo StuB 2015 S. 559 NWB CAAAE-95766) bei Ausschüttungen auch für die Besteuerung des Gesellschafters materiell-rechtlich bindend. Daraus folgt: Der Gesellschafter kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, das steuerliche Einlagekonto sei im Feststellungsbescheid...